Risikolebensversicherung - klettern 01 1

Risiko­lebens­versicherung

Mit einer Risiko­lebens­versicherung ermög­li­chen Sie Ihren Ange­hö­ri­gen im Todes­fall den Erhalt einer finan­zi­el­len Unter­stüt­zung. Wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer stirbt, erhal­ten die Hin­ter­blie­be­nen die ver­ein­barte Ver­si­che­rungs­summe ausgezahlt.

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