Grundfähigkeitsversicherung - rollstuhl 02

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Die Grund­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schützt Sie im Fall eines Ver­lus­tes bestimm­ter (Grund-) Fähig­kei­ten. Ähn­lich wie bei einer Berufs­unfähig­keits­versicherung wird bei einem Ver­si­che­rungs­fall eine monat­li­che Rente ent­we­der lebens­lang oder bis zu einem vor­her fest ver­ein­bar­ten Ter­min (meist bis zum Ren­ten­be­ginn) ausbezahlt.

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